Erstaufnahmeeinrichtung in der ehemaligen Marinekaserne
Die Stadt Glückstadt selbst ist nicht Eigentümerin der ehemaligen Marinekaserne. Diese Flächen befinden sich im Privatbesitz. Für die in der Marinekaserne errichtete Landesunterkunft, hier die Erstaufnahmeeinrichtung, ist nicht die Stadt Glückstadt zuständig, sondern das Land Schleswig-Holstein.
Für das Land wird diese Aufgabe vom Landesamt für Ausländerangelegenheiten wahrgenommen.
Mittlerweile steht auch fest, wer den Auftrag für die "Rund-um-Betreuung" der ankommenden Flüchtlinge erhalten hat. Das Deutsche Rote Kreuz, DRK Betreuungsdienste Segeberg gGmbH, nimmt die Aufgaben Catering, Betreuung, Sicherheit, Kleiderkammer, usw. wahr und sucht hierfür auch weiterhin nach entsprechenden Kräften. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an Frau Michel, erreichbar über: glueckstadt@drk-Betreuungsdienste.sh.
Weitere Helferinnen und Helfer können sich auch weiterhin einbringen und engagieren. Hilfe kann unter www.drk-sh.de/sie-wollen-helfen angeboten werden.
Vielen Dank für Ihr Engagement!