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Titelfoto Verwaltung & Politik

Gleichstellung und Inklusion

Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Die Grundlage der Arbeit einer Gleichstellungsbeauftragten ist der Auftrag des Grundgesetzes gem. Artikel 3 Abs. 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten dient dem Ziel, die Gleichstellung von Frauen auf sämtlichen politischen, administrativen und wirtschaftlichen Ebenen zu erreichen.
Inklusion
Eine Ansprechpartnerin für Inklusion setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein. Sie ist bei Beschwerden, Anliegen und Fragen für die Bürger der Stadt Glückstadt zuständig. Ein umfangreiches Netzwerk aus Institutionen, Verbänden und Einrichtungen aus Glückstadt und der Region steht den BürgerInnen zur Verfügung.

Die Schwerpunkte der Gleichstellung – und Inklusionsarbeit sind

  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Gewalt in der Familie
  • Prekäre Arbeitsverhältnisse
  • Altersarmut – insbesondere bei SeniorInnen sowie beeinträchtigten Menschen-
  • Darauf zu achten, dass Verwaltung und politische Gremien in ihren Entscheidungen die Interessen von Frauen und beeinträchtigten Menschen berücksichtigen
  • Anregungen entgegenzunehmen, Vorschläge und Maßnahmen zu entwickeln, um die Lebenswelt von Frauen, Familien und beeinträchtigten Menschen in Glückstadt zu verbessern.

weitere Informationen

Ansprechpartner

Gleichstellungsbeauftragte und Ansprechpartnerin für Inklusion
Am Markt 4
25348 Glückstadt

Telefon: 04124 930 - 515
Fax: 04124 930 - 66515
s.wiecha@glueckstadt.de