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Bauleitplanung

Die Bauleitplanung dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke innerhalb einer Gemeinde.

Bauleitpläne sind

Der Gesetzgeber fordert, dass alle ab Mai 2017 rechtskräftig / wirksam werdende Bauleitpläne dauerhaft im Internet bereitzustellen sind. Zusätzlich finden Sie rechtskräftige B-Pläne aus den vergangenen Jahrzehnten.

Die Übersicht über die Bebauungspläne der Stadt Glückstadt zeigt die rechtsverbindlichen Bebauungspläne.

Informationen zu Bauleitplänen, die sich zurzeit in Aufstellung befinden, erhalten Sie hier.

1973 wurde ein Flächennutzungsplan (FNP) für das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Glückstadt aufgestellt. Durch die Eingemeindung von 1976 musste der Ursprungsplangeändert und erweitert werden. Diese 1. Änderung mit Erläuterungsbericht ist bis heute wirksam.

Im Jahr 2002 wurden zum ersten Mal die bis dahin wirksamen Änderungen (bis einschließlich Nr. 21) mit der Plangrundlage der 1. Änderung zeichnerisch zusammengefasst und neu bekannt gemacht. Am 05. Februar 2014 erfolgte eine zweite Neubekanntmachung, in die die Änderungen Nr. 25, 26, 27, 28 und 30 sowie Berichtigungen im Zusammenahng mit dem B-Plan Nr. 1.60 "Palaisgarten" und 11. Änderung B-Plan 2.25 "Glückstadt-Butendiek, 3. BA" eingearbeitet wurden.
Da für die Neubekanntmachungen kein förmliches Aufstellungsverfahren erforderlich war, gibt es hierfür weder einen Erläuterungsbericht noch eine zusammenfassende Erklärung.

Ergänzend zu den Bauleitplänen gibt es den Landschaftsplan, in dem nicht die bauliche Nutzung, sondern die Bodennutzung der Freiräume und der Naturschutz thematisiert werden.

weitere Informationen

Ansprechpartner

Fachbereich Technik & Stadtentwicklung
Am Markt 4
25348 Glückstadt

Telefon: 04124 930 - 420
Fax: 04124 930 - 66420
e.patyk@glueckstadt.de
Fachbereich Technik & Stadtentwicklung
Am Markt 4
25348 Glückstadt

Telefon: 04124 930 - 421
Fax: 04124 930 - 66421
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