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Kommunalwahl 2018

Informationen zur Wahl

Am 06. Mai 2018 können die rd. 9.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Glückstadt mit ihrer Stimmabgabe über die Zusammensetzung des Kreistages des Kreises Steinburg und der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt entscheiden. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Zur Gemeindewahl in Gemeinden ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie zur Kreiswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler jeweils nur eine Stimme.

Im Wahlkreis ist diejenige unmittelbare Bewerberin/derjenige unmittelbare Bewerber gewählt, die/der die meisten Stimmen erhalten hat.

Die Wahl der Listenvertreterinnen und Listenvertreter erfolgt durch Verhältniswahl aus den Listen der Parteien und Wählergruppen.

Wahlberechtigung

Einsicht in das WVZ

Fragen und Antworten

Stimmabgabe im Wahllokal

Rechtsgrundlagen

Die maßgebenden Rechtsgrundlagen für die Gemeinde- und Kreiswahl sind das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) und die Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO).

Weiterführende Links

Kreis Steinburg - Kommunalwahl

Schleswig-Holstein.de - Wahlen in Kommunen

weitere Informationen

Ansprechpartner

Fachbereich Bürgerdienste
Fachbereichsleiterin
Am Markt 4
25348 Glückstadt

Telefon: 04124 930 - 310
Fax: 04124 930 - 66310
a.tesch@glueckstadt.de

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