Kommunalwahl 2018
Informationen zur Wahl
Am 06. Mai 2018 können die rd. 9.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Glückstadt mit ihrer Stimmabgabe über die Zusammensetzung des Kreistages des Kreises Steinburg und der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt entscheiden. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Zur Gemeindewahl in Gemeinden ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie zur Kreiswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler jeweils nur eine Stimme.
Im Wahlkreis ist diejenige unmittelbare Bewerberin/derjenige unmittelbare Bewerber gewählt, die/der die meisten Stimmen erhalten hat.
Die Wahl der Listenvertreterinnen und Listenvertreter erfolgt durch Verhältniswahl aus den Listen der Parteien und Wählergruppen.
Rechtsgrundlagen
Die maßgebenden Rechtsgrundlagen für die Gemeinde- und Kreiswahl sind das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) und die Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO).
Weiterführende Links
Kreis Steinburg - Kommunalwahl
Schleswig-Holstein.de - Wahlen in Kommunen